ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Abschluss des Vertrages
Zwischen dem Gast und dem Hotel Forsthaus Nürnberg Fürth kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und von Hotel Forsthaus Nürnberg Fürth zugesagt wurde.
Wird für die Reservierung vom Hotel eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos. Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.
Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung. Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel bis 7 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
Die Überlassung der Räume, Vitrinen und sonstige Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung an Dritte ist nur mit Zustimmung durch das Hotel Forsthaus Nürnberg Fürth zulässig.
2. An- und Abreise
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check In) nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetags möglich und die Zimmerrückgabe (Check Out) muss bis 11.00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang bis spätestens 20 Uhr am Vortag der Abreise mitteilen. Sofern das dem Hotel zustimmt, ist bei Abreise bis 18.00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen. Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18.00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel über die Zimmer anderweitig verfügen. Ausgenommen hiervon sind:
Reservierungen, die vorausbezahlt werden oder für die ein Voucher erstellt oder eine Kreditkartennummer eines vom Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.
3. Leistungen
Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen.
Liegt der Vereinbarung eine Vollpension des Gastes zugrunde und erhält der Gast am ersten Tag ein Mittagessen, so endet die Leistung des Hotels mit dem Frühstück am Abreisetag, andernfalls mit dem Mittagessen. Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen.
Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht Ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
Die angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer.
Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Hotel berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
Überscheitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 1 Jahr, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen Anzukündigen und vorzunehmen.
Die Kurtaxe, wenn vorhanden, ist nicht Bestandteil des Hotel- und Arrangementpreises.
Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, wird ein Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter erhoben, der auf der Basis Stundenlohn+ Nebenkosten + ggf. Nachtarbeitszuschlag berechnet wird.
4. Zahlung
Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Anreise fällig, andernfalls mit der Abreise des Gastes.
Handelt es sich um eine Veranstaltung oder Gruppenreservierung ist eine Anzahlung von 50 % des vertraglichen Gesamtumsatzes bei Vertragsabschluss fällig. Weitere 50 % des vertraglichen Gesamtumsatzes sind 4 Wochen vor Anreise / Veranstaltungsbeginn zu bezahlen.
Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen oder einem Saldo von mehr als Euro 500,00 kann das Hotel eine Zwischenrechnung erstellen.
Das Hotel ist berechtigt, vom Kunden eine angemessene Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Reservierung auf einer Kreditkarte oder Hinterlegung von Bargeld, zu verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistungen kann im Vertrag in Textform vereinbart werden. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgt bei CheckOut.
Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel vorbehalten.
Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Hotel eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
Bei einer Zahlung auf Rechnung, nur in Absprache mit dem Hotel möglich, sind diese binnen 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.
5. Stornierung
Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Räumen / Zimmern und/oder Arrangements gelten nachfolgende Stornierungs– und Reduzierungskosten. Diese errechnen sich aus dem im Vertrag genannten Gesamt-Netto-Umsatz.
Richtlinien zu Individualreservierungen unter 10 Zimmer sind abhängig von der gebuchten Rate. Entnehmen Sie die Stornierungsbedingungen hierzu bitte Ihrer Buchungsbestätigung.
Gruppen mit 10 bis 30 Zimmer / Veranstaltungsarrangements pro Nacht / Tag
bis zu 60 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung
59-40 Tage vor Anreise / Veranstaltungsbeginn 80% des gebuchten Gesamtumsatzes
- 39-20 Tage vor Anreise / Veranstaltungsbeginn 60% des gebuchten Gesamtumsatzes
- 19 -8 Tage vor Anreise / Veranstaltungsbeginn 40 % des gebuchten Gesamtumsatzes
< als 7 Tage vor Anreise / Veranstaltungsbeginn 0% des gebuchten Gesamtumsatzes
Gruppen mit 31 bis 50 Zimmer / Veranstaltungsarrangements pro Nacht / Tag
bis zu 90 Tage vor Anreise / Veranstaltungsbeginn kostenfreie Stornierung
89-60 Tage vor Anreise / Veranstaltungsbeginn 80% des gebuchten Gesamtumsatzes
59-30 Tage vor Anreise / Veranstaltungsbeginn 60% des gebuchten Gesamtumsatzes
29-19 Tage vor Anreise / Veranstaltungsbeginn 40% des gebuchten Gesamtumsatzes
< als 19 Tage vor Anreise / Veranstaltungsbeginn 0% des gebuchten Gesamtumsatzes
Gruppen mit mehr als 50 Zimmer / Veranstaltungsarrangements pro Nacht / Tag
bis zu 120 Tage vor Anreise / Veranstaltungsbeginn kostenfreie Stornierung
119-90 Tage vor Anreise / Veranstaltungsbeginn 80% des gebuchten Gesamtumsatzes
89-60 Tage vor Anreise / Veranstaltungsbeginn 60% des gebuchten Gesamtumsatzes
59-30 Tage vor Anreise / Veranstaltungsbeginn 40% des gebuchten Gesamtumsatzes
< als 29 Tage vor der Ankunft 0% des gebuchten Gesamtumsatzes
Wird innerhalb der Stornierungsfrist mehr als die gewährte kostenfreie Reduzierung storniert, geändert oder reduziert, so wird dieser zusätzliche Betrag wie folgt verrechnet:
Zimmer, Frühstück, Knferenzräume & technisches Equipment werden zu 90% des vertraglich vereinbarten Nettopreises verrechnet.
weitere Speisen, Getränke & Tagungspauschalen werden zu 70% des vertraglich vereinbarten Nettpreises verrechnet.
externe Leistungen, die zum Zeitpunkt der Stornierung bereits fest bei externen Drittanbietern gebucht waren, werden zu 100% des vertraglich vereinbarten Bruttopreises verrechnet.
Erfolgt eine Stornierung am Veranstaltungstag oder wird eine gebuchte Leistung nicht in Anspruch genommen erfolgt eine Berechnung von 100% des entgangenen Umsatzes.
Personenzahlreduzierung
Zur Deckung der Raumbereitstellungskosten innerhalb der Tagungspauschalen ist die angegebene Mindestpersonenzahl erforderlich. Sollte diese nicht erreicht werden, berechnen wir anteilig € 15,- pro fehlende Person, pro Tag oder stellen Ihnen, nach Verfügbarkeit, einen Tagungsraum mit geringerer Fläche zur Verfügung. Die genaue Personenzahl muss dem Hotel bis spätestens 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden. Anderenfalls gilt die ursprünglich gebuchte Teilnehmerzahl als Berechnungsgrundlage.
6. Haftung
Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
Das Hotel haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
Das Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100fachen des Zimmerpreises, max. 3.500,- €);
Für Geld und Wertsachen gemäß §702 BGB jedoch nur bis 800,- €, es sei denn, das Hotel oder seinem Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung übergeben.
Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem vom Hotel bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung vom Hotel von Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung durch das Hotel wird ausgeschlossen.
7. Kündigung
Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Vereinbarung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder inneren Unruhen kann das Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
Das gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung vom Hotel in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.
8. Sonstiges
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen wie Restaurant, Bar, etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche gleich welcher Art, hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume Bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.
9. Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.
Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als vereinbart.
Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrer möglichst nahekommenden gültigen Regelung.